Deutschland
hat wider Erwarten entdeckt, dass es ein Herz hat. Seit der Weltmeisterschaft
ist schwarz–rot-gold die Farbkombination einträchtiger Weltoffenheit. Jedenfalls
im Hinblick auf fremdländische Menschen oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze.
Sekundär auch für unbenachbarte Ausländer/innen mit klar begrenztem Inlandsaufenthalt.
Wer jedoch so verrückt ist, ohne Hab und Gut ausgerechnet nach Deutschland zu
flüchten, um hier Asyl zu beantragen, ist definitiv selber schuld. In diesem
Fall kommt ein Leben unter Deutschen eher einer depressionserzeugenden Vergiftungsstrategie
gleich.
Während
man als Deutsche/r seinen Urlaub am liebsten weit außerhalb deutscher Lande
verbringt, um so wieder zur Ruhe zu kommen und frisch zurückgekehrt heftig von
der unglaublichen Gastfreundschaft und Herzlichkeit in den Urlaubsländern zu
schwärmen, legt sich diese auslandsoffene Euphorie nach ein paar Tagen Deutschland
schnell wieder. Rasch steht wieder fest, dass es zum Besten aller ist, statt
weltoffener Aufnahmebereitschaft lieber flächendeckende Abschiebungen zu praktizieren:
zur Rettung der chronisch überforderten Volksseele ebenso wie im Interesse lebenserhaltender
Maßnahmen für Flüchtlinge.
War
es vor wenigen Jahren noch in, diese in Straßenbahnen zu Tode zu trampeln oder
im Asylbewerberheim einen "Burning down the house" - Event zu inszenieren,
sind seit der Einführung humanoider Abschiebehaftanstalten für abschiebeunwillige
Flüchtlinge eher Heimatrückführungen von Hungerstreikenden kurz vor dem Kollaps
oder nach verhaltensauffälligem Schlucken von Rasierklingen in Mode gekommen.
Mit dem Zu-Tode-Abschieben dank luftraubender Knebelung im Flugzeugsitz tut
man sich allerdings noch ein wenig schwer, da laut medialer Berichterstattung
das Menschenrechtskonzept im Embryonalzustand sogar für Asylsuchende gilt. Wir
alle müssen deshalb unsere humanitäre Verantwortung erkennen und die Flüchtlinge
gerade noch rechtzeitig an unseren Grenzen abweisen, um sie in ihre im menschenrechtlichen
Vergleich weitaus besser abschneidenden Heimatländer zurückzuschicken.
Klappt
dies bisweilen einmal nicht, hat jedoch die Stunde der deutschen Rechtsvertreter
geschlagen. Lustvoll nutzen diese ihre unterschwellige Poesieader-Thrombose,
um sprachlich stringent, objektiv und neutral (in Ewigkeit, amen!) rechtsorthodoxe
Belehrung mit einem ultimativen Vertiefungskick in Sachen Sprachlehre zu kredenzen.
Von existenzialistischem Ethos getragen und im Schwierigkeitsgrad noch auf Basisniveau
heißt es da etwa: "Soweit bei Ihnen eine konkrete Suizidgefahr vorliegt,
steht dies dem Ausspruch der bei Ihnen zwingend vorzunehmenden Ist-Ausweisung
nicht entgegen". (Ne, warum auch? Ein Suizid zur rechten Zeit erspart schließlich
die Abschiebung.) Nur für Fortgeschrittene im Bescheid-, Erlass- und Urteils-Deutsch
ist hingegen eine die galant-demokratische Lottochance von Asyl-Anerkennungsverfahren
Nr. 2 kommentierende "Treffer verfehlt"-Feststellung: "Dagegen
ist es für die Beachtlichkeit des Folgeantrags nicht von Bedeutung, ob der neue
Vortrag im Hinblick auf das glaubhafte persönliche Schicksal der Antragstellerin
sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Verhältnisse im angeblichen Verfolgerland
tatsächlich zutrifft, die Verfolgungsfurcht begründet erscheinen lässt und die
Annahme einer asylrechtlich relevanten politischen Verfolgung rechtfertigt."
Asyl
als langweiliges Menschenrecht ist definitiv out. Nachdem Deutschland schon
den schmerzlichen Verlust einer Mauer zu betrauern hat und sich eingekeilt zwischen
EU-Staaten nicht in der Lage sieht, ersatzweise eine mittelalterlich inspirierte
Zehnfachumzäunung nach spanischem Melilla-Vorbild in die Tat umzusetzen, hilft
einzig und allein der Rekurs auf das spätkapitalistische Effizienzmodell. Demnach
haben Asylsuchende sich als Asylbewerber zu gerieren und müssen ihre Tauglichkeit
für deutsche Verhältnisse in einem knackigen Bewerbungsverfahren unter Beweis
stellen. Jeder halbwegs zurechnungsfähige Asylbewerber wird sich daher noch
während der schleppergemanagten Flucht im studierfreundlichen Container in die
Fachliteratur für adäquates Präsentations-Marketing vertiefen. Die entsprechende
Marktlücke eines fettverdienenden Branchenberatertums, das mit ausgestylten
topaktuellen Handlungshilfen, Checklisten, Blitzübersichten und Expertentipps
aufwarten könnte (steueranalog etwa unter dem Titel "Asylreform – Wie Sie
sich nicht vom Bundesamt für Asyl abzocken lassen") ist beklagenswerter
Weise noch weitgehend unerkannt geblieben. Dies ist um so bedauerlicher, als
der beratende Handlungs- und Gestaltungsspielraum so noch immer bei solch bedenklich
altmodischen, ja sozialstaatsanalog rückschrittlichen Organisationen wie "Pro
Asyl" liegt.
Der
eigentliche Bewerbungstest erfolgt dabei frühzeitig beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge. In Form eines sogenannten Anhörungstermins, bei dem mit akribischer
Genauigkeit und digitalem Erinnerungsvermögen vollständig anzugeben sind: das
persönliche politische Schicksal, alle politischen Fluchtgründe und eindeutige
Beweismittel, zu welchen unter Umständen auch Folterungsspuren zählen, sofern
die folternde Instanz dabei ihren fälschungssicheren Stempelabdruck hinterlassen
hat. Bei der Anhörung fällt den Sachbearbeitern des Bundesamts natürlich auch
pädagogische Verantwortung zu. Mit wohlmeinend-hilfreichen Fragestellungen wie
"Wenn Sie ein so ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden haben, warum haben
Sie dann nicht versucht, auf politischem Weg entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?"
wird es dem wahrnehmungstechnisch unbedarften Asylbewerber beispielsweise erleichtert,
fortan hinreichend Scham über sein mangelndes Märtyrerbewusstsein im Heimatland
zu entwickeln.
Geht
es hingegen um das Thema Vergewaltigung, muss die Flüchtlingsfrau lediglich
nachweisen, dass es sich dabei um eine politisch bedingte Vergewaltigung gehandelt
hat. Natürlich reicht es in dieser Hinsicht nicht aus, eine noch während der
Vergewaltigung vom Täter erbetene amtliche Bescheinigung vorzulegen, zumal es
ja allgemeiner Usus ist, ein solch dienstfertig gestempeltes Dokument sogleich
nach erfolgtem Tatbestand in die Hand gedrückt zu bekommen. In Wirklichkeit
besteht hier ja vielmehr die Gefahr, dass die Frau sich ganz einfach vergewaltigen
lassen wollte, um zielstrebig nach Deutschland zu kommen und hier beispielsweise
als Prostituierte wie die Made im Speck zu leben. Seriöse Sachbearbeiter/innen
des Bundesamts achten deshalb zu Recht darauf, erst ab Massenvergewaltigungen
nicht unter 10.000 Frauen verschiedenster Altersklassen und sozialer Schichten
von einer real vorliegenden Verbindung zwischen Politik und Sexualität im asylfördernden
Sinne auszugehen.
In
Anbetracht der in kürzester Zeit produzierten Aktenberge stellt das BAMF überdies
eine grandiose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für deutsche Bürgerinnen und Bürger
dar. Welch horrende Arbeitslosigkeit entstünde doch, wenn das Bundesamt gegen,
pardon, für Migration und Flüchtlinge nicht hingegeben der fortwährenden Erstellung
von Protokollen und Bescheiden anhand von zeitraubenden Anhörungen seines Amtes
waltete? Fürsorglich schafft der Staat hier mitten im Neoliberalismus stabile
Arbeitsplätze ohne jegliche Privatisierungs- und Auslandsverlagerungs-Gefahr.
Noch
dazu erhalten die Deutschland überflutenden Asylsuchenden auf diese Weise ein
gar praktikumsähnlich vergütetes Psycho-Survival-Training bei uns. Auf dem Hintergrund
von alle drei Monate – eventuell... - zu verlängernden Aufenthaltsbescheinigungen
oder dem abenteuerlustigen Nicht-Wissen, ob über Nacht nicht doch die staatlichen
Vollstrecker der Abschiebung als sympathischer Weckdienst von nebenan dastehen
werden, steigern viele Asylbewerber/innen auch gleich noch die ärztlichen Verordnungen
für massiv nervenberuhigende Präparate. Und die Pharmaindustrie freut sich.
Somit erzeugt ein Leben im Asylverfahren für alle Beteiligten in unserem Land
nur Gutes.
Nicht
zuletzt auch für die Anwälte, die in ihrer Messiasrolle für die Mandanten von
deren Milch- und Honigland-Hoffnungen leben. Um noch längerfristig in der Spezialisierung
auf Asylrecht zu verharren, muss man allerdings schon regelrecht Gefallen daran
finden, zu den arrivierten Dauer-Losern zu gehören: Nicht nur finanziell niedrigere
Vergütungssätze als in gesellschaftlich schickeren Rechtsbereichen, sondern
auch die gen Nullkommanull sinkende Anerkennungsquote der Flüchtlinge erfordern
im Idealfall einen Anwaltstypus, der das langsame Versinken der Rechts-Titanic
im Eismeer zu genießen weiß. Am besten halten dies nur dezidiert linke Szeneanwälte
aus, die wie die Mehrzahl der Linksautonomen das rituell zelebrierte Spiel "Wir
sind die Guten" im Kampf gegen den allzeit übermächtigen und bösen Staatsvater
im Endlosschleifenmodul wiederholen.
Die
harmonieträchtige Regieanweisung im aktuellen Asyl-Showdown sieht somit folgende
Rollenverteilung vor: Flüchtlinge, die – am besten auf der Basis kleinkrimineller
Aktivitäten wie Drogenvermittlung – für die am stabilen Flüchtlingseinkommen
orientierten Anwaltskosten aufkommen, Anwälte, die pflichtbewusst die ordnungsgemäß
aufeinanderfolgenden Schritte des anerkennungsfreien Abschiebeverfahrens mit
vollem Erfolg hinauszögern und schließlich staatstragende Angestellte und Beamte,
die ob der hilfreichen Gewissens-Entlastung frohlocken, garantiert die Anwaltseinschaltung
doch die demokratisch einwandfreie Rechtsstaatlichkeit der Verfahrensabläufe
bis hin zur Handschellen- und Klebestreifen-Abtransportierung im Flugzeug.
Angesichts
der wunderschönen Wohlgeordnetheit der Abschiebeverhältnisse in unserem Heimatland
seien hier perspektivisch mit Blick auf 2010 nur noch drei weitergehende Verbesserungsvorschläge
angeführt:
1.)
Um das Problem der mangelnden Integration von Skinheads und Neonazis in den
deutschen Staat zu lösen, sollte denselben zweckdienlich ein ausreichend hohes
Kontingent an Arbeitsplätzen beim BAMF zuerkannt werden. Hierdurch könnten sie
ihre Aggressionen auf gesunde Weise in ihre staatstragende Arbeit einbringen
und, statt zu zehnt auf einen Gegner einzuprügeln, nunmehr in ästhetischer Verfeinerung
als Einzelentscheider ebenso effektiv wie schlagkräftig den Verbleib gleich
einer Vielzahl von unerwünschten ausländischen Subjekten zunichte machen.
2.)
Des weiteren könnten staatsdienende deutsche Spezialisten-Teams erstellt werden,
die sich psychologisch kompetent der Vorbereitung von abgelehnten Asylsuchenden
auf ihre heimatlich zu erwartenden Kurzfolterstrapazen widmen, so dass posttraumatischen
Foltereffekten schon im Vorfeld effizient vorgebeugt würde. Schließlich stellen
zwei, drei Tage landesübliche Übergriffe durch Sicherheitskräfte im Heimatland
keine menschenrechtliche Überforderung an den aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschiedenen
Flüchtling dar.
3.)
Bei abzuschiebenden Frauen könnten darüber hinaus spezifische Einführungs-Workshops
unter dem Motto >Wie steigere ich in 24 Stunden meine psychosomatische Immunität
gegen Vergewaltigungen?< das ihre tun.
Und
schon läuft die in Deutschland landesübliche Abschiebung wie geschmiert. Wer
kann dazu schon nein sagen?