Ida Tschichoflos
Selber schuld

oder
Asyl in schwarz-rot-gold

Deutschland hat wider Erwarten entdeckt, dass es ein Herz hat. Seit der Weltmeisterschaft ist schwarz–rot-gold die Farbkombination einträchtiger Weltoffenheit. Jedenfalls im Hinblick auf fremdländische Menschen oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze. Sekundär auch für unbenachbarte Ausländer/innen mit klar begrenztem Inlandsaufenthalt. Wer jedoch so verrückt ist, ohne Hab und Gut ausgerechnet nach Deutschland zu flüchten, um hier Asyl zu beantragen, ist definitiv selber schuld. In diesem Fall kommt ein Leben unter Deutschen eher einer depressionserzeugenden Vergiftungsstrategie gleich.
Während man als Deutsche/r seinen Urlaub am liebsten weit außerhalb deutscher Lande verbringt, um so wieder zur Ruhe zu kommen und frisch zurückgekehrt heftig von der unglaublichen Gastfreundschaft und Herzlichkeit in den Urlaubsländern zu schwärmen, legt sich diese auslandsoffene Euphorie nach ein paar Tagen Deutschland schnell wieder. Rasch steht wieder fest, dass es zum Besten aller ist, statt weltoffener Aufnahmebereitschaft lieber flächendeckende Abschiebungen zu praktizieren: zur Rettung der chronisch überforderten Volksseele ebenso wie im Interesse lebenserhaltender Maßnahmen für Flüchtlinge.
War es vor wenigen Jahren noch in, diese in Straßenbahnen zu Tode zu trampeln oder im Asylbewerberheim einen "Burning down the house" - Event zu inszenieren, sind seit der Einführung humanoider Abschiebehaftanstalten für abschiebeunwillige Flüchtlinge eher Heimatrückführungen von Hungerstreikenden kurz vor dem Kollaps oder nach verhaltensauffälligem Schlucken von Rasierklingen in Mode gekommen. Mit dem Zu-Tode-Abschieben dank luftraubender Knebelung im Flugzeugsitz tut man sich allerdings noch ein wenig schwer, da laut medialer Berichterstattung das Menschenrechtskonzept im Embryonalzustand sogar für Asylsuchende gilt.  Wir alle müssen deshalb unsere humanitäre Verantwortung erkennen und die Flüchtlinge gerade noch rechtzeitig an unseren Grenzen abweisen, um sie in ihre im menschenrechtlichen Vergleich weitaus besser abschneidenden Heimatländer zurückzuschicken.
Klappt dies bisweilen einmal nicht, hat jedoch die Stunde der deutschen Rechtsvertreter geschlagen. Lustvoll nutzen diese ihre unterschwellige Poesieader-Thrombose, um sprachlich stringent, objektiv und neutral (in Ewigkeit, amen!) rechtsorthodoxe Belehrung mit einem ultimativen Vertiefungskick in Sachen Sprachlehre zu kredenzen. Von existenzialistischem Ethos getragen und im Schwierigkeitsgrad noch auf Basisniveau heißt es da etwa: "Soweit bei Ihnen eine konkrete Suizidgefahr vorliegt, steht dies dem Ausspruch der bei Ihnen zwingend vorzunehmenden Ist-Ausweisung nicht entgegen". (Ne, warum auch? Ein Suizid zur rechten Zeit erspart schließlich die Abschiebung.) Nur für Fortgeschrittene im Bescheid-, Erlass- und Urteils-Deutsch ist hingegen eine die galant-demokratische Lottochance von Asyl-Anerkennungsverfahren Nr. 2 kommentierende "Treffer verfehlt"-Feststellung: "Dagegen ist es für die Beachtlichkeit des Folgeantrags nicht von Bedeutung, ob der neue Vortrag im Hinblick auf das glaubhafte persönliche Schicksal der Antragstellerin sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Verhältnisse im angeblichen Verfolgerland tatsächlich zutrifft, die Verfolgungsfurcht begründet erscheinen lässt und die Annahme einer asylrechtlich relevanten politischen Verfolgung rechtfertigt."
Asyl als langweiliges Menschenrecht ist definitiv out. Nachdem Deutschland schon den schmerzlichen Verlust einer Mauer zu betrauern hat und sich eingekeilt zwischen EU-Staaten nicht in der Lage sieht, ersatzweise eine mittelalterlich inspirierte Zehnfachumzäunung nach spanischem Melilla-Vorbild in die Tat umzusetzen, hilft einzig und allein der Rekurs auf das spätkapitalistische Effizienzmodell. Demnach haben Asylsuchende sich als Asylbewerber zu gerieren und müssen ihre Tauglichkeit für deutsche Verhältnisse in einem knackigen Bewerbungsverfahren unter Beweis stellen. Jeder halbwegs zurechnungsfähige Asylbewerber wird sich daher noch während der schleppergemanagten Flucht im studierfreundlichen Container in die Fachliteratur für adäquates Präsentations-Marketing vertiefen. Die entsprechende Marktlücke eines fettverdienenden Branchenberatertums, das mit ausgestylten topaktuellen Handlungshilfen, Checklisten, Blitzübersichten und Expertentipps aufwarten könnte (steueranalog etwa unter dem Titel "Asylreform – Wie Sie sich nicht vom Bundesamt für Asyl abzocken lassen") ist beklagenswerter Weise noch weitgehend unerkannt geblieben. Dies ist um so bedauerlicher, als der beratende Handlungs- und Gestaltungsspielraum so noch immer bei solch bedenklich altmodischen, ja sozialstaatsanalog rückschrittlichen Organisationen wie "Pro Asyl" liegt.
Der eigentliche Bewerbungstest erfolgt dabei frühzeitig beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In Form eines sogenannten Anhörungstermins, bei dem mit akribischer Genauigkeit und digitalem Erinnerungsvermögen vollständig anzugeben sind: das persönliche politische Schicksal, alle politischen Fluchtgründe und  eindeutige Beweismittel, zu welchen unter Umständen auch Folterungsspuren zählen, sofern die folternde Instanz dabei ihren fälschungssicheren Stempelabdruck hinterlassen hat. Bei der Anhörung fällt den Sachbearbeitern des Bundesamts natürlich auch pädagogische Verantwortung zu. Mit wohlmeinend-hilfreichen Fragestellungen wie "Wenn Sie ein so ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden haben, warum haben Sie dann nicht versucht, auf politischem Weg entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?" wird es dem wahrnehmungstechnisch unbedarften Asylbewerber beispielsweise erleichtert, fortan hinreichend Scham über sein mangelndes Märtyrerbewusstsein im Heimatland zu entwickeln.
Geht es hingegen um das Thema Vergewaltigung, muss die Flüchtlingsfrau lediglich nachweisen, dass es sich dabei um eine politisch bedingte Vergewaltigung gehandelt hat. Natürlich reicht es in dieser Hinsicht nicht aus, eine noch während der Vergewaltigung vom Täter erbetene amtliche Bescheinigung vorzulegen, zumal es ja allgemeiner Usus ist, ein solch dienstfertig gestempeltes Dokument sogleich nach erfolgtem Tatbestand in die Hand gedrückt zu bekommen. In Wirklichkeit besteht hier ja vielmehr die Gefahr, dass die Frau sich ganz einfach vergewaltigen lassen wollte, um zielstrebig nach Deutschland zu kommen und hier beispielsweise als Prostituierte wie die Made im Speck zu leben. Seriöse Sachbearbeiter/innen des Bundesamts achten deshalb zu Recht darauf, erst ab Massenvergewaltigungen nicht unter 10.000 Frauen verschiedenster Altersklassen und sozialer Schichten von einer real vorliegenden Verbindung zwischen Politik und Sexualität im asylfördernden Sinne auszugehen.
In Anbetracht der in kürzester Zeit produzierten Aktenberge stellt das BAMF überdies eine grandiose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für deutsche Bürgerinnen und Bürger dar. Welch horrende Arbeitslosigkeit entstünde doch, wenn das Bundesamt gegen, pardon, für Migration und Flüchtlinge nicht hingegeben der fortwährenden Erstellung von Protokollen und Bescheiden anhand von zeitraubenden Anhörungen seines Amtes waltete? Fürsorglich schafft der Staat hier mitten im Neoliberalismus stabile Arbeitsplätze ohne jegliche Privatisierungs- und Auslandsverlagerungs-Gefahr.
Noch dazu erhalten die Deutschland überflutenden Asylsuchenden auf diese Weise ein gar praktikumsähnlich vergütetes Psycho-Survival-Training bei uns. Auf dem Hintergrund von alle drei Monate – eventuell... - zu verlängernden Aufenthaltsbescheinigungen oder dem abenteuerlustigen Nicht-Wissen, ob über Nacht nicht doch die staatlichen Vollstrecker der Abschiebung als sympathischer Weckdienst von nebenan dastehen werden, steigern viele Asylbewerber/innen auch gleich noch die ärztlichen Verordnungen für massiv nervenberuhigende Präparate. Und die Pharmaindustrie freut sich. Somit erzeugt ein Leben im Asylverfahren für alle Beteiligten in unserem Land nur Gutes.
Nicht zuletzt auch für die Anwälte, die in ihrer Messiasrolle für die Mandanten von deren Milch- und Honigland-Hoffnungen leben. Um noch längerfristig in der Spezialisierung auf Asylrecht zu verharren, muss man allerdings schon regelrecht Gefallen daran finden, zu den arrivierten Dauer-Losern zu gehören: Nicht nur finanziell niedrigere Vergütungssätze als in gesellschaftlich schickeren Rechtsbereichen, sondern auch die gen Nullkommanull sinkende Anerkennungsquote der Flüchtlinge erfordern im Idealfall einen Anwaltstypus, der das langsame Versinken der Rechts-Titanic im Eismeer zu genießen weiß. Am besten halten dies nur dezidiert linke Szeneanwälte aus, die wie die Mehrzahl der Linksautonomen das rituell zelebrierte Spiel "Wir sind die Guten" im Kampf gegen den allzeit übermächtigen und bösen Staatsvater im Endlosschleifenmodul wiederholen.
Die harmonieträchtige Regieanweisung im aktuellen Asyl-Showdown sieht somit folgende Rollenverteilung vor: Flüchtlinge, die – am besten auf der Basis kleinkrimineller Aktivitäten wie Drogenvermittlung – für die am stabilen Flüchtlingseinkommen orientierten Anwaltskosten aufkommen, Anwälte, die pflichtbewusst die ordnungsgemäß aufeinanderfolgenden Schritte des anerkennungsfreien Abschiebeverfahrens mit vollem Erfolg hinauszögern und schließlich staatstragende Angestellte und Beamte, die ob der hilfreichen Gewissens-Entlastung frohlocken, garantiert die Anwaltseinschaltung doch die demokratisch einwandfreie Rechtsstaatlichkeit der Verfahrensabläufe bis hin zur Handschellen- und Klebestreifen-Abtransportierung im Flugzeug.
Angesichts der wunderschönen Wohlgeordnetheit der Abschiebeverhältnisse in unserem Heimatland seien hier perspektivisch mit Blick auf 2010 nur noch drei weitergehende Verbesserungsvorschläge angeführt:
1.) Um das Problem der mangelnden Integration von Skinheads und Neonazis in den deutschen Staat zu lösen, sollte denselben zweckdienlich ein ausreichend hohes Kontingent an Arbeitsplätzen beim BAMF zuerkannt werden. Hierdurch könnten sie ihre Aggressionen auf gesunde Weise in ihre staatstragende Arbeit einbringen und, statt zu zehnt auf einen Gegner einzuprügeln, nunmehr in ästhetischer Verfeinerung als Einzelentscheider ebenso effektiv wie schlagkräftig den Verbleib gleich einer Vielzahl von unerwünschten ausländischen Subjekten zunichte machen.
2.) Des weiteren könnten staatsdienende deutsche Spezialisten-Teams erstellt werden, die sich psychologisch kompetent der Vorbereitung von abgelehnten Asylsuchenden auf ihre heimatlich zu erwartenden Kurzfolterstrapazen widmen, so dass posttraumatischen Foltereffekten schon im Vorfeld effizient vorgebeugt würde. Schließlich stellen zwei, drei Tage landesübliche Übergriffe durch Sicherheitskräfte im Heimatland keine menschenrechtliche Überforderung an den aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschiedenen Flüchtling dar.
3.) Bei abzuschiebenden Frauen könnten darüber hinaus spezifische Einführungs-Workshops unter dem Motto >Wie steigere ich in 24 Stunden meine psychosomatische Immunität gegen Vergewaltigungen?< das ihre tun.
Und schon läuft die in Deutschland landesübliche Abschiebung wie geschmiert. Wer kann dazu schon nein sagen?

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