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Einigung
zwischen deutschen Verlagen und Autoren:
Gemeinsame Vergütungsregeln für die
Belletristik
(Presse-Information,
Berlin, 18.01.05 / Quelle: VS)
Die
Vertreter des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) sowie
eine repräsentative Anzahl deutscher Belletristikverlage
stimmten den "Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren
belletristischer Werke in deutscher Sprache" zu, die im
vergangenen Jahr als Kompromiss vom Bundesjustizministerium
erarbeitet wurden. Diese Vermittlung war notwendig geworden,
weil die Gespräche über gemeinsame Vergütungsregeln zwischen
der eigens dafür gegründeten Verlegervereinigung und dem
Verband deutscher Schriftsteller (VS) im September 2003
ergebnislos abgebrochen worden waren. "Ich bin froh, dass ein
großer Teil der deutschen Belletristikverlage sich bereit
erklärt hat, diese Vereinbarung mit dem Verband deutscher
Schriftsteller zu unterzeichnen. Damit haben Verlage und
Autoren in der Belletristik jetzt eine klare Orientierung",
sagte Dr. Jürgen A. Bach, Vorsitzender des
Verleger-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen
Buchhandels.
Der
Kompromiss-Vorschlag des Bundesjustizministeriums sieht vor,
dass der Autor im Regelfall mit zehn Prozent am
Nettoverkaufspreis jedes verkauften und nicht remittierten
Hardcover-Exemplars beteiligt wird, in begründeten
Ausnahmefällen kann das Autorenhonorar auch darunter liegen.
Bei großen Verkaufserfolgen gelten ansteigende
Vergütungsstaffeln. Für Taschenbücher gelten gesonderte
Regelungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren erhalten
die Autoren fünf Prozent, auch hier gilt eine ansteigende
Vergütungsstaffel. Der Erlös aus der Verwertung buchferner
Nebenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten
zur Hälfte an den Autor. In der Regel zahlen die Verlage einen
Vorschuss an die Autoren, aber kleine und mittlere Verlage
können, sofern es die Umstände rechtfertigen, davon
abweichen.
Die
Honorarkommission "Belletristik" des VS hatte diesen
Kompromiss-Vorschlag nach langwierigen Beratungen dann doch
abgesegnet.
"Es
ist uns nicht leichtgefallen, diesem Vorschlag zuzustimmen",
räumte Dr. Fred Breinersdorfer, Vorsitzender des VS, ein "aber
wir sehen in den Zeiten von Hartz IV in dieser Vereinbarung,
mit der Mindeststandards geschaffen wurden, eine wirksame
Absicherung gegen Honorardumping".
Die
Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries: "Ich freue mich
über diesen ersten Abschluss Gemeinsamer Vergütungsregeln. Die
Mediation, deren Ergebnis diese Einigung ist, hat das
Bundesministerium der Justiz gerne übernommen. Denn das Gesetz
von 2002, mit dem Neuland betreten werde, soll auch in der
Praxis ein Erfolg werden."
Das
"Gesetz zur Verbesserung der vertraglichen Stellung von
Urhebern und ausübenden Künstlern" ist am 1. Juli 2002 in
Kraft getreten. Es sieht vor, dass sich Urheber und Verwerter
auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen. Nachdem sich die
Verlegervereinigung Belletristik im Oktober 2003 nach dem
Scheitern der Gespräche mit dem VS aufgelöst hatte, haben
Vertreter der Verlage Rowohlt, Fischer, Antje Kunstmann,
Hanser, Berlin Verlag, Lübbe, Piper, Seemann-Henschel sowie
Random House für die belletristischen Verlage die
Verhandlungen mit dem Bundesjustizministerium
geführt.